Verhinderungspflege

Wir verstehen, wie wichtig es ist, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem vertrauten Zuhause optimal versorgt werden. Eine unserer zentralen Leistungen ist die Verhinderungspflege.

 

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten. Wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege durchzuführen, springen wir ein. Dies stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person weiterhin die notwendige Betreuung erhält.

 

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Damit Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
  • Die Pflege muss bereits seit mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson, meist ein Familienangehöriger, erfolgen.
  • Die Verhinderungspflege kann maximal 42 Tage bzw. sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

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