Grundpflege

Grundpflege umfasst alle grundlegenden Pflegemaßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der täglichen Lebensqualität notwendig sind. Laut § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI umfasst die Grundpflege körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Unser Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Klienten zu fördern und sie in ihrem Alltag bestmöglich zu unterstützen.

 

Unsere Leistungen orientieren sich an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) und umfassen die folgenden wesentlichen Bereiche:

Köfperpflege

Waschen, Duschen, Baden

An- und Auskleiden

Haut- und Haarpflege

Mund- und Zahnpflege

Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten

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