Grundpflege
Grundpflege umfasst alle grundlegenden Pflegemaßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der täglichen Lebensqualität notwendig sind. Laut § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI umfasst die Grundpflege körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Unser Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Klienten zu fördern und sie in ihrem Alltag bestmöglich zu unterstützen.
Unsere Leistungen orientieren sich an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) und umfassen die folgenden wesentlichen Bereiche:
Köfperpflege
Waschen, Duschen, Baden
An- und Auskleiden
Haut- und Haarpflege
Mund- und Zahnpflege
Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten