Beratungsgespräche nach §37 SGB XI Abs. 3

Unser ambulanter Pflegedienst ist stolz darauf, Ihnen umfassende Beratungsgespräche nach §37 SGB XI Abs. 3 anzubieten. Wir verstehen, dass die Pflege eines geliebten Menschen oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden ist. Deshalb möchten wir Ihnen durch unsere Beratungsleistungen zur Seite stehen und Ihnen die Unterstützung bieten, die Sie benötigen.

 

Was sind Beratungsgespräche nach §37 SGB XI Abs. 3?

Gemäß §37 SGB XI Abs. 3 haben Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und nicht durch einen Pflegedienst betreut werden, Anspruch auf regelmäßige Beratungsgespräche. Diese Beratungsgespräche sind verpflichtend und dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten.

Wer muss die Beratungsgespräche in Anspruch nehmen?

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle sechs Monate)
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle drei Monate)

Diese Regelung gilt für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und nicht durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Ziele der Beratungsgespräche

Unsere Beratungsgespräche zielen darauf ab:

  • Sicherstellung der Pflegequalität: Wir möchten sicherstellen, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Pflegebedürftigen entspricht.
  • Unterstützung der pflegenden Angehörigen: Wir bieten Ratschläge und praktische Tipps, um die tägliche Pflege zu erleichtern.
  • Information und Aufklärung: Wir informieren Sie über weitere Unterstützungsmöglichkeiten, Hilfsmittel und Entlastungsangebote.
  • Erkennen und Vorbeugen von Überlastung: Durch regelmäßigen Kontakt erkennen wir Überlastungssymptome frühzeitig und können entsprechend reagieren.

Ablauf der Beratungsgespräche

  1. Kontaktaufnahme: Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.
  2. Hausbesuch: Einer unserer qualifizierten Pflegeberater besucht Sie zuhause, um sich ein umfassendes Bild der Pflegesituation zu machen.
  3. Beratungsgespräch: In einem ausführlichen Gespräch gehen wir auf Ihre individuellen Fragen und Anliegen ein. Wir prüfen die Pflegequalität und geben hilfreiche Tipps und Empfehlungen.
  4. Dokumentation: Wir dokumentieren das Gespräch und reichen die Bescheinigung bei Ihrer Pflegekasse ein, damit die Fortzahlung des Pflegegeldes gesichert ist.

Unsere Pflegeberater

Unsere Pflegeberater sind erfahrene Fachkräfte mit umfassender Qualifikation und langjähriger Erfahrung im Bereich der häuslichen Pflege. Sie nehmen sich die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und Unterstützung.

Qualitätssicherung der häuslichen Pflege:

Unterstützung für pflegende Angehörige

Information und Aufklärung

Erkennung und Vorbeugung von Überlastung

Individuelle Beratung

Hausbesuche

Qualitätssicherung der häuslichen Pflege

Dokumentation und Nachweis

Erfahrene Pflegeberater

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